Pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils (Ein-Prozent-Methode)
Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage
Wird der geldwerte Vorteil nicht mit dem individuell ermittelten Kilometersatz bewertet, so ist ein pauschaler Wert anzusetzen, der sich mit einem bestimmten Prozentsatz aus dem Listenpreis des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung errechnet, und zwar
für die reinen Privatfahrten mit 1 Prozent monatlich,
für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 Prozent monatlich je Entfernungskilometer und
für die steuerpflichtigen Familienheimfahrten mit 0,002 Prozent je Fahrt und Entfernungskilometer.
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