Einzelnachweis aller Fahrten und der Gesamtkosten (individuelle Methode)
Einzelnachweis aller Fahrten
Der Arbeitgeber muss sich - im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer - entscheiden, ob er den geldwerten Vorteil pauschal nach der pauschalen Ein-Prozent-Methode oder durch die Ermittlung eines individuellen Kilometersatzes erfassen will. Bei der individuellen Berechnungsmethode müssen die dienstlich und privat gefahrenen Kilometer sowie die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. bei Familienheimfahrten zurückgelegten Kilometer im Einzelnen nachgewiesen werden. Hierzu ist laufend ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen.
Nach den geltenden Lohnsteuerrichtlinien muss dieses Fahrtenbuch folgende Mindestangaben enthalten:
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