Einzelnachweis aller Fahrten und der Gesamtkosten (individuelle Methode)
Einzelnachweis der Gesamtkosten
Die Ermittlung der Gesamtkosten
Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatfahrten müssen Sie die tatsächlichen Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs durch Belege im Einzelnen nachweisen und entsprechend dem Verhältnis der privat gefahrenen Kilometer zu den übrigen Kilometern aufteilen. Als Gesamtkosten sind neben der Abschreibung die tatsächlichen Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer zugrunde zu legen.
Tatsächliche Kosten
Die Schätzung bestimmter Kostenbestandteile (z. B. die Schätzung der Treibstoffkosten anhand eines geschätzten Durchschnittsverbrauchs und unter Berücksichtigung geschätzter Durchschnittspreise für den Treibstoff) ist nicht zulässig.
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