Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zu steuerpflichtigen Familienheimfahrten gehört zum beitragspflichtigen Entgelt. Soweit bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. steuerpflichtigen Familienheimfahrten der geldwerte Vorteil pauschal mit 15 % versteuert wird, gehört er nicht zum beitragspflichtigen Entgelt.
Beitragspflichtiges Entgelt und Pauschalversteuerung
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Private Nutzung eines Geschäftswagens (Listenbruttopreis 20.000 EUR) bei Anwendung der 1%-Regelung monatlich |
200 EUR |
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, einfache Entfernung 20 km, monatlich 0,03% von 20.000 EUR = 6 EUR * 20 km |
120 EUR |
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil insgesamt |
320 EUR |
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Von dem geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 120 EUR werden monatlich pauschal mit 15% versteuert 0,30 EUR * 20 km * 15 Arbeitstage |
90 EUR |
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Das beitragspflichtige Entgelt reduziert sich dadurch von 320 EUR um 90 EUR auf monatlich |
230 EUR |
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