Steuern sparen mit dem Firmenwagen

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 4. Januar 2011
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Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zu steuerpflichtigen Familienheimfahrten gehört zum beitragspflichtigen Entgelt. Soweit bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. steuerpflichtigen Familienheimfahrten der geldwerte Vorteil pauschal mit 15 % versteuert wird, gehört er nicht zum beitragspflichtigen Entgelt.

Beitragspflichtiges Entgelt und Pauschalversteuerung

Private Nutzung eines Geschäftswagens (Listenbruttopreis 20.000 EUR)

bei Anwendung der 1%-Regelung monatlich

200 EUR

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, einfache Entfernung 20 km,

monatlich 0,03% von 20.000 EUR = 6 EUR * 20 km

120 EUR

Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil insgesamt

320 EUR

Von dem geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

in Höhe von 120 EUR werden monatlich pauschal mit 15% versteuert

0,30 EUR * 20 km * 15 Arbeitstage

90 EUR

Das beitragspflichtige Entgelt reduziert sich dadurch

von 320 EUR um 90 EUR auf monatlich

230 EUR

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