Zuzahlungen des Arbeitnehmers
Überlassung eines geleasten Firmenwagens
Die oben geschilderten Berechnungsmethoden zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Geschäftswagens gelten auch dann, wenn der Arbeitgeber den Pkw im Leasing-Verfahren beschafft hat. Zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung (0,03%-Methode und 0,002%-Regelung) ist deshalb der maßgebende Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des geleasten Pkws zu ermitteln.
Bei Anwendung der individuellen Methode treten die monatlichen Leasingraten an die Stelle der Abschreibung. Eine Leasing-Sonderzahlung erhöht dabei die Gesamtkosten im Kalenderjahr der Zahlung.
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