Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens ist wie folgt geregelt worden:
Bei Anwendung der 1%-Methode mindern die Zuzahlungen des Arbeitnehmers nicht die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage, und zwar auch dann nicht, wenn sie lohnsteuerlich auf den nach der 1%-Methode ermittelten geldwerten Vorteil angerechnet werden. Andererseits ist die Zuzahlung nicht als Entgelt zu behandeln.
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