Zuzahlungen des Arbeitnehmers
Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens
Häufig müssen Arbeitnehmer für die private Nutzung des Firmenwagens etwas bezahlen. Dies kann eine einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens sein, wenn der Arbeitnehmer z. B. ein teureres Auto möchte, als ihm nach der betrieblichen Regelung zustünde. Es kann sich aber auch um laufende Zuzahlungen handeln (pauschale oder kilometerbezogene Zuzahlungen, Übernahme der Treibstoffkosten für die Privatfahrten, Bereitstellung der privaten Garage für den Firmenwagen, Waschen und Pflegen des Firmenwagens usw.). Im Einzelnen gilt hierzu Folgendes:
Leistet der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Pkws (z. B. weil er ein höherwertiges Fahrzeug oder eine bestimmte Sonderausstattung haben will), so können diese Zuzahlungen im Kalenderjahr der Zahlung auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden.
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