Erfolgreich mit dem Finanzamt verhandeln

Zahlungstermine und Vorauszahlungen ändern, Stundung oder Steuererlass erwirken

Von: Hartmut Fischer
Stand: 6. Juni 2011
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Über den Autor: Hartmut Fischer

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Hartmut Fischer war über 15 Jahre lang für eines der führenden Steuersoftwareunternehmen Europas tätig und ist seit 2006 mit seiner Firma Wort Macht selbstständig tätig. Als freier Journalist mit Schwerpunkt Finanzen schreibt er für verschiedene Verlage und ist als regelmäßiger Kolumnist für Manager-Magazin online und Steuer-Sparbuch.de tätig. Darüber hinaus veröffentlichte er Begleitbücher zu Immobilien- und Vereinsverwaltungssoftware sowie zum Thema Multimedia.

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Nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben Selbstständige und Kleinunternehmer mit der Steuerlast schwer zu kämpfen. Doch mit dem Finanzamt zu handeln, das halten viele für eine absurde Idee. Aber es lohnt sich tatsächlich, auf das Finanzamt zuzugehen. Schließlich gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man einen "Deal mit dem Fiskus" abschließen kann und so - ganz legal - die eigene Liquidität verbessert.

Beispielsweise können Sie

  • Ihre regelmäßigen Vorauszahlungen "drücken",

  • sich Investitionsabzugsbeträge zunutze machen,

  • außergewöhnliche Belastungen geltend machen, etwa durch den Wegfall wichtiger Kunden,

  • einen Antrag auf Steuerstundung stellen oder

  • einen Steuererlass beantragen.

Finanzexperte Hartmut Fischer gibt praxiserprobte Tipps für den Umgang mit dem Finanzamt.

Musterbriefe zum Download

Bild vergrößernAusschnitt Musterbriefe "Stundungszinsen" und "Herabsetzung Umsatzsteuer"

Für Mitglieder von akademie.de stehen folgende Musterbriefe zum Download bereit: Musterbriefe "Stundungszinsen" + "Herabsetzung Umsatzsteuervorauszahlung" (zip, enthält 3 Musterbriefe, 25 kB).

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