Beiträge steigen drastisch
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige hat sich während der vierjährigen Testphase bewährt. Das Gesetz wurde daher endlich über das Jahr 2010 hinaus unbefristet verlängert - allerdings zu spürbar verschlechterten Konditionen: Die monatlichen Versicherungsbeiträge steigen nach und nach auf das Vierfache, von unter 20 Euro auf über 75 Euro! Außerdem ist eine erneute Versicherung nach zweifacher Inanspruchnahme von Leistungen künftig unmöglich. Wir erläutern die Details der Neuregelung sowie die Folgen für Gründer und bereits Versicherte.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist seit Inkrafttreten des "Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt" (Beschäftigungschancengesetz, PDF, 469 KB) über 2010 hinaus verlängert worden. Gleichzeitig wurden wichtige Bestimmungen der Versicherung geändert. Die Bedingungen der "Pflichtversicherung auf Antrag" sind in § 28a SGB III geregelt.
Die Neuregeleung: Voraussetzungen und Anspruchsberechtigte
Die wichtigsten Eckdaten der Neuregelung im Überblick: Antragsberechtigt sind Selbstständige, ...
die nicht bereits aufgrund einer anderen Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind,
deren selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nimmt und
die innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens zwölf Monate pflichtversichert waren oder bis unmittelbar vor Beginn der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld I (nicht zu verwechseln mit ALG II = "Hartz IV"!) bezogen oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) beschäftigt waren.
Neben Selbstständigen können auch Pflegepersonen und Auslandsbeschäftigte ein Pflichtversicherungsverhältnis beantragen. Der Versicherungsantrag (PDF, 260 KB) muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden. Bislang betrug diese Frist nur einen Monat.
Weiterhin keine Möglichkeit zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung haben Alt-Selbstständige, die in den letzten beiden Jahren keine 12 Monate Pflichtversicherung nachweisen können. Selbstständige hingegen, die sich zwischen 2006 und 2010 bereits für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entschieden und regelmäßig Beiträge bezahlt haben, werden zu den neuen Konditionen weiterversichert - können bis zum 31. März 2011 aber auch ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.
Keine Rückkehr in die Versicherung bei wiederholter Arbeitslosigkeit!
Den größten Nachteil bringt die Neuregelung für die Schwächsten: Freiwillig versicherte Selbstständige, die ihre Versicherung zweimal unterbrechen und währenddessen Arbeitslosengeld beziehen, können künftig keinen erneuten Aufnahmeantrag in die Arbeitslosenversicherung mehr stellen. Ein Antrag hat allenfalls dann ausnahmsweise Aussicht auf Erfolg, wenn der Selbstständige eine ganz "andere neue Tätigkeit" aufnimmt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Zweifelsfragen".
So oder so: Von einer echten "Flautenversicherung", mit deren Hilfe sich Auftragslöcher abfedern lassen, kann jedenfalls keine Rede mehr sein!
Bitte beachten Sie: Wer vorübergehend eine hauptberufliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, darf seine zwischenzeitlich ruhende freiwillige Versicherung als Selbstständiger später durchaus wieder aufnehmen.
Schluss mit "Schnäppchen": Beitragsexplosion!
So erfreulich die Entfristung der freiwilligen Versicherung grundsätzlich ist: Die Beiträge explodieren geradezu! Der Pferdefuß der Neuregelung findet sich in § 345b SGB III (neue Fassung!), in dem als Beitragsbemessungsgrundlage künftig generell 100 % der monatlichen Bezugsgröße (statt bislang 25 %) festgelegt sind!
Bezugsgröße!? Beitragssatz!?
Bei der Bezugsgröße handelt es sich um das durchschnittliche statistische Bruttoeinkommen deutscher Arbeitnehmer, das im Jahr 2011 bei monatlich 2.555 Euro (West) bzw. 2.240 Euro (Ost) liegt. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung steigt im Jahr 2011 von zuletzt 2,8 % auf 3 %.
Um den gravierenden Beitragssprung ein wenig zu dämpfen, wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung laut § 434u SGB III (neue Fassung) für alle freiwillig Versicherten zunächst auf Basis der halben monatlichen Bezugsgröße ermittelt. Existenzgründer haben über 2011 hinaus im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und dem darauf folgenden Kalenderjahr Anspruch auf diese Vergünstigung. Für alle anderen Versicherten gilt dann ab 2012 die volle Bezugsgröße als Berechnungsgrundlage.
Zum Vergleich: Auf Basis der monatlichen Bezugsgrößen und dem allgemeinen Beitragssatz des Jahres 2011 zur Arbeitslosenversicherung ergibt sich folgende Beitragsentwicklung:
|
2010 |
2011 ¹ |
2012 ¹ |
neue Bundesländer |
15,19 Euro |
33,60 Euro |
67,20 Euro |
alte Bundesländer |
17,98 Euro |
38,25 Euro |
76,65 Euro |
¹ Bemessungsgrundlage: Monatliche Bezugsgröße und allgemeiner Beitragssatz, Stand 2011
Und die Beiträge werden wohl weiter steigen:
Da die monatliche Bezugsgröße regelmäßig angehoben wird, ist damit aber längst noch nicht das Ende der Beitrags-Fahnenstange erreicht. Zusätzliche Beitragssteigerungen ergeben sich durch Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, der nach einem zwischenzeitlichen historischen Tief von 2,8 % ja im Jahr 2011 bereits wieder auf 3 % gestiegen ist. Angesichts der chronischen Haushaltsengpässe der Bundesagentur sind weitere Beitragsanhebungen keineswegs ausgeschlossen.
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Habe seit Juni 2009 eine selbständige freiberufliche Tätigkeit augenommen, vorher als Minijober gearbeit. Kann ich mich noch freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Nein, dafür ist es zu spät. In §28a SGB III
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__28a.html
heißt es ausdrücklich: "Der Antrag muss spätestens innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, gestellt werden." Hinzu kommt, dass ein Minijob keine Beschäftigung ist, "die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt".
Aber vielleicht tröstet es Sie ja, dass die Konditionen der freiwilligen Versicherung in den nächsten Jahren voraussichtlich schrittweise ungünstiger werden: Statt 15 bis 20 Euro könnten die Monatsbeiträge ab 2012 80 bis 100 Euro und mehr erreichen.
Alles Gute für Ihre freiberufliche Tätigkeit, auf dass Sie erst gar keine "Flautenversicherung" brauchen! :-)
Robert Chromow
Die Österreicher haben auch eine "freiwillige Arbeitslosenversicherung", aber die hat nicht wie hiesige im letzten Jahr fast 80.000 Neumitglieder bei nur 5000 Leistungsfällen .. gerade mal 678 Ostmärker wollten da hinein, denn Beiträge zwischen 70,35€ und! 211,05€ mtl. für ganze 566,40€ bis höchstens 1251,60€ Leistung und noch eine achtjährige Zwangsbindung machen das Ding unschmackhaft. Quelle: http://www.ams.at/ooe/16109_22282.html
Die deutsche Bundesregierung plant eine Annäherung an das nicht funktionierende österreichische System. So wird eine sinnvolle Einrichtung zerstört - politischer Vandalismus.
Den doppelten Beitrag würde ich noch akzeptieren. Aber 100 EUR und mehr können die sich mal gehörig abschminken. Was denkt man sich dabei? Soll Selbstständigkeit nun gefördert werden oder möglichst unattraktiv werden? Die Zeiten sind eh schon schwierig genug für kleine Selstständige.
Dann suche ich mir lieber kurz einen Job am Fließband und arbeite da ein Jahr...
Bin derzeit freischaffend tätig als Musiklehrer und Mediendesigner. Seit 15 Jahren betreibe ich eine eigene Schule. Mein Alter: 57 Jahre. Die Schülerzahlen brechen immer weiter ein. Warum? Durch immer mehr kostenlose Angebote in den staatlichen Schulen und Ganztagsschulen. Rückläufige Kinderzahlen usw. Immer weniger Durchhaltevermögen bei Musikschülern. Schlechte Aussichten! Um im Medienbereich mehr machen zu können müsste ich viel investieren. Ob ich das Geld wieder einnehmen würde in meinem Alter ist fraglich. War 1968 bis 1995 im Arbeitnehmerverhältnis und dort in der Arbeitslosenversicherung. Musste Gott sei Dank nie etwas in Anspruch nehmen. In meiner Selbständigkeit habe ich mich als einer der ersten im Jahr 2006 in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige versichert. Und jetzt soll am 31. 12. 2010 plötzlich Schluss damit sein. Wo ich zum ersten mal in meinem Leben einen wirklichen Engpass auf mich zu kommen sehe. Einfach Ätsch bätsch.
Meine Frage: Was bedeutet das für mich im schlimmsten Fall???
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung war zwar von vornherein bis Ende 2010 befristet (von "plötzlich" kann also nicht die Rede sein) - sie soll aber nach dem Willen der Bundesregierung verlängert werden. Insofern müssen Sie sich kurzfristig um eventuelle Versicherungsansprüche keine Sorgen machen. Allerdings ist künftig mit spürbar steigenden Beiträgen zu rechnen. Weitere Informationen finden Sie weiter oben im Beitrag im Kasten "Achtung: Gesetzentwurf im Bundeskabinett".
Alles Gute und freundlliche Grüße
Robert Chromow
Auch nach neuer Sachlage ist die Freiwillige Arbeitslosenversicherung immer noch eine sehr lukrative Absicherung, denn selbst 100€ monatlicher Beitrag ergibt einen Leistungsanspruch im Falle des Falles von 500€ bis in der Spitze auf 1300€ .. können einige "Neugründer" wohl nicht rechnen? Beenden kann man die charmant genannte Flautenversicherung auch weiterhin durch einfachen Zahlungsverzug und da bei rund 80.000 Mitgliedern nur 5000 Leistungsfälle im letzten Jahr aufgelaufen sind, kann das Mißbrauchsverhalten eh in Skat gedrück werden.
Fazit: besser als ein Gang in HIV mit Hoserunterlassen und wer nach einigen Monaten ALG I nicht wieder auf die Beine kommt ist eh ein Faulpelz und Mitesser oder beides.
PS: sogar das AUSWANDERN wird hier weiterhin abgesichert! Angestell in einer Surfschule auf Hawai oder Skilehrer in Kanada, einige sind wirklich ohne Kreativität und deshalb gibts ja die Jobcenter.
Es gibt einen, der wirklich nicht rechnen kann (oder will, da Ministeriumsangestellter), und das ist "Anonym" vom 14.05.2010. Weiß der nicht, dass man zwölf Monate kontinuierlich einzahlen muss, um überhaupt einen Anspruch zu haben? Und dass der Anspruch nur maximal halb so lange währt wie die Einzahlungsphase? Und dass das Alg I in vielen Fällen - je nach familiärer Situation - nur knapp über oder sogar unterhalb von Hartz IV liegt? Die Regierung will - das ist sogar erklärtes Ziel - mit dieser Versicherung Geld machen (geplantes Plus von jährlich 11 Millionen, dabei sind die durch diese Versicherung möglichen Einsparungen bei Hartz IV noch nicht mitgerechnet). Dieses Geld kommt nicht aus einem Füllhorn, sondern von den Beitragszahlern. Es ist ein Geschäft mit der Angst von Gründern vor dem Scheitern.
Der Begriff "Flautenversicherung" ist nicht charmant, sondern falsch, da künftig eben nicht mehr zeitweilige Ausfälle, sondern praktisch nur Geschäftsaufgaben versichert sind. Ich empfehle, den Gesetzentwurf zu lesen.
Es wird auch künftig bestimmte Fälle geben, in denen sich diese Versicherung weiter lohnt. Die Mehrheit werden sie jedoch, wenn das Gesetz so wie geplant verabschiedet wird, nicht mehr ausmachen.
Falsch! In der Gruppe Q-1 als z.B. als ehemaliger Hochschul- bzw. Fachschulabsolvent bezieht man nach Einzahlungen von 12mal 17,89€ also gesamt 214,68€ dann ein ALG I über sechs Monate a 1266€ somit 7596,00€ und selbst ab 2011 stehen 12mal 429,36€ einem Leistungsbetrag von ebenso 7596,00€ gegenüber. Nicht vergessen, daß auch noch die Beiträge eines Selbständigen an seine GKV von monatlich um die 300€ während der Arbeitsklosigkeit wegfallen und man vermittelt wird usw.
Wie gesagt sie wollen und können nicht rechnen und sollten besser beim Jobcenter den "Korinthenkacker" spielen. Leute, seid froh, daß die Politik überhaupt noch Gelder für die Förderung der Selbständigkeit bereit stellen will, denn nach Griechenland und dem baldigen Zusammenbruch des €sperantogeldes wird bald garnix mehr übrig bleiben und es geht auf die Insel ohne Kohle ..
(hoffe ihr habt wenigstens den Humor nicht verloren)
Milchmädchenrechnungen werden nicht besser, wenn man sie in Zahlen ausführt. Die eben genannten geht von der mit Abstand günstigsten Gruppe aus, blendet die Gefahr des Scheiterns vor Ablauf des Einzahlungsjahres ebenso aus wie die Möglichkeit der stabilen Entwicklung nach einem Jahr. (Wer das erste, zumeist schwerste Jahr durchsteht, wird die Versicherung nur selten gerade dann, zum Zeitpunkt des Durchbruchs, brauchen.) Alle anderen Fälle - z. B. mittel oder gering Qualifizierte, Eltern, früh, spät oder gar nicht Scheiternde etc. bleiben ausgespart.
Spätenstens bei dem Satz "man wird vermittelt" (LOL) wird klar, dass derjenige, der hier Propaganda für diese Kaputtreform macht, wahrscheinlich ein verbeamteter Ministeriumsmitarbeiter ist - wer die Realität des Arbeitsmarkts kennt, schreibt jedenfalls nicht so einen Stuss.
Nochmal: Es gibt Einzelfälle, in denen sich diese Versicherung weiter lohnt. Das ändert aber am Prinzip des Abkassierens durch die Regierung nichts.
Schön übrigens, dass Sie Ihre Beiträge in politikertypischer Selbstbeweihräucherung selbst stets mit fünf Sternchen versehen.
Du suchst die eierlegende Wollmilchsau und noch dazu eine komfortable Vollabsicherung für alles und jeden Extremfall vom möglichen Fehlstarter bis zum notorischen Faulpelz? Guter Tip: spare die 17€ bis zu möglichen 100€ für die aktuell noch Freiwillig lautende Weiterversicherung und im "Flautenfall" ernährst Du davon Dich und eine ganze Familie .. die 5 Sterne stecke ich selbstkritisch weg, Du solltest im Gegenzug aber heilfroh sein, nicht vor siebzig gelebt zu haben, wo es solche Absicherung überhaupt nicht gab. Leute Deines Schlages hätten einfach eine Schippe in die Hand bekommen und ab zur Autobahn. Denk mal nach.
Eine Bitte an die beiden (oder den einen?) Urheber der letzten Postings: Halten Sie sich an übliche Formen gegenseitigen Respekts, wie sie unter Erwachsenen üblich sind. Ersparen Sie uns bitte eine Auseinandersetzung auf diesem Niveau ("Schippe, Autobahn", "Leute Deines Schlages"). Sonst müssen wir es tun. Danke!
Simon Hengel
Redaktion akademie.de
Der Urheber des "Schippe-Autobahn"-Postings stellt jedenfalls hinreichend klar, wessen geistiger Provenienz er ist - so brüllen Leute, denen die Argumente ausgegangen sind. Wir Selbständigen sollten solche rechten Pöbeleien ignorieren und klar kalkulieren, ob sich eine solche Versicherung noch lohnt. Wird der Entwurf ohne Modifizierungen verabschiedet, wird dies bei sehr vielen leider nicht mehr der Fall sein.
Nachdem die Angriffe auf vermutete Ministerialbeamte total ins Leere liefen, holen einige GUTMENSCHEN nun schon die NAZIkeule raus, nur weil die aktuelle Regierung aus CDU und FDP ein weiteres Element zur Förderung der Beschäftigung in Form der Selbständigkeit unterstützt. Sorry, aber Minister Westerwelles Spruch zur "römischen Dekadenz" paßt zu Euch Ewiggestrigen wie die Faust aufs Auge.
Wer keine Argumente hat, pöbelt eben weiter - da ist wohl einer über die (nicht ohne Grund) sinkenden Umfragewerte von Schwarz-Gelb frustriert ... es ist ein Spaß, dieses Jungliberalen-Geschwätz zu lesen.
Dass jetzt schon Leute, die zumeist 40 bis 60 Stunden die Woche arbeiten, die von ihren Einnahmen Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer bezahlen und für ihre Altersvorsorge selbst aufkommen, als "spätrömisch dekadent" beschimpft werden, nur weil sie sich eine Vervier- bis Verzehnfachung von Beiträgen bei massiv verschlechterten Konditionen nicht ohne Widerspruch gefallen lassen, ist unglaublich.
Da ich die Bundeskanzlerin im Gegensatz zu ihrem unsäglichen Vize nach wie vor für eine verantwortungsbewusste Politikerin halte, glaube ich, dass dieser peinliche Gesetzesmurks nicht so weit gekommen wäre, wenn die Regierung nicht mit anderen Problemen schon heillos überfordert wäre.
Liebes Akademie-Team,
ich überlege zurzeit, ob ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder die weitere Entwicklung abwarten soll. Wieso ist in dem Entwurf einerseits von einer 5-jährigen Verpflichtung die Rede, wogegen es andererseits heißt, man könne sich durch Beitragsverzug binnen drei Monaten selbst rauswerfen? Muss ich in letzterem Fall womöglich mit Forderungen des Versicherungsträgers rechnen (Sie haben sich verpflichtet, 5 Jahre einzuzahlen ...), obwohl ich keinen Anspruch mehr habe?
Hallo,
ob und wenn ja, welche Folgen die von Ihnen genannten unterschiedlichen Formen der Beendigung eines "Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag" nach sich ziehen, ist noch nicht klar. Nachteile im Sinne von Nachzahlungen sind m.E. nicht zu befürchten. Denkbar ist jedoch, dass bei nicht fristgemäßer Beendigung bereits erworbene Ansprüche verloren gehen.
Sobald Klarheit über die endgültige Fassung des Gesetzesvorhabens besteht, werden wir darüber berichten. Angesichts der frühen Phase des Gesetzgebungsverfahrens sind Spekulationen über die spätere Verwaltungspraxis wenig sinnvoll.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Ich habe durch Umzug und viel Arbeit vergessen meine Freiwillige Arbeitslosenversicherung zu bezahlen,was kann ich tun um wieder Versichert zu werden?
Hallo,
falls das Versicherungsverhältnis beendet wurde, weil Sie mit der Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug waren, haben Sie aus meiner Sicht keinen Anspruch darauf, ernuet Mitglied zu werden. Sie können allenfalls versuchen, dem zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur die Gründe für die verspätete Zahlung zu erläutern und darauf hoffen, dass Ihre Mitgliedschaft - entsprechende Nachzahlungen vorausgesetzt - wieder auflebt. Außerdem besteht die - ebenfalls geringe - Hoffnung, dass im Zuge der geplanten Verlängerung der Arbeitslosenversicherung wider Erwarten doch noch eine Öffnung für "Alt-Selbstständige" beschlossen wird.
Noch besser (und billige) wäre es natürlich für Sie, wenn Sie gar nicht erst in die Lage kommen, sich arbeitslos melden zu müssen. Deshalb:
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Frage zur "Fußangel" im §28a Punkt (2) wo steht, daß vom Zutritt ausgeschlossen ist, wer "die zur Versicherungspflicht führende Tätigkeit zweimal unterbrochen und Leistungen bezogen hat" bedeutet doch sicher dann im Umkehrschluß, daß mit neuer anderer! Gewerbetätigkeit (vormals z.B. Kleinspediteur, nun Partyservice) es wieder möglich sein müßte? Sonst insgesamt Klasse und wer die rund 30€ monatlich als Neugründer über zwei Jahre nicht übrig hat für seinen Selbstschutz, sollte sich eh nicht selbständig machen. Pleite kann man nicht nur die schlechte Auftragslage gehen, sondern auch durch böswillige Mitbewerber, die Fänge des Finanzamtes, politische Veränderungen, aber auch eine plötzlich schwere Krankheit oder seis nur ein tragischer Unfall mit Oberschenkelhalsbruch, wo man fast sechs Monate festsitzt. Danke Herr Chromnow für die gewohnt schnellen Informationen!!!
Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Ihrer Interpretation von §28a Abs. 2 SGB III schließe ich mich grundsätzlich an: Bei einer kompletten Neugründung sollte ein erneutes "Pflichtversicherungsverhältnis auf Antrag" ungeachtet einer zweifachen Arbeitslosigkeit möglich sein. Anderenfalls hätte der Gesetzgeber die Ausschluss-Vorschrift nicht auf die "zur Versicherungspflicht führende Tätigkeit", sondern direkt auf die Person bezogen. Mehr Klarheit sowie konkrete Abgrenzungskriterien wird allerdings erst die Verwaltungspraxis (sowie die daraufhin wohl unvermeidlich folgenden Gerichtsurteile) ab dem nächsten Jahr bringen.
Viel Erfolg - auf dass Sie die Flautenversicherung gar nicht erst in Anspruch nehmen müssen! :-)
Robert Chromow
Ist denn schon bekannt, wann das Gesetz veröffentlicht wird?
Guten Tag, der Bundestag hat das Gesetz beschlossen und der Bundesrat muss nicht zustimmen. Es fehlt alos nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Damit ist spätestens im Herbst 2010 zu rechnen. Ein bestimmter Termin steht meines Wissens noch nicht fest.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Sehr geehrtes Akademie-Team,
kann man neben der selbständigen Tätigkeit zeitweise oder regelmäßig einen Minijob ausüben, und wie wirkt sich dieser bei einem eventuellen Leistungsbezug aus der freiwilligen Versicherung aus?(Anrechnung,genauso wie bei Leistungsbezug als Pflichtversicherter?)
vielen Dank
Guten Tag, ich war 5 Jahre lang GmbH-Geschäftführer und von der SV befreit und konnte mich nicht freiwillig Arbeitslosen versichern. Nun werde ich als Freiberufler tätig. Da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, kann ich mich denn nun versichern?
Vielen Dank.
Guten Tag,
in § 28a SGB III
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__28a.html
heißt es ...
------------ Zitat ----------------
Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die
[...]
2.eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben
----------Zitat-Ende --------------
Diese Voraussetzung sollte in Ihrem Fall gegeben sein, sofern Ihre Freiberuflichkeit von der Arbeitsagentur nicht als Fortsetzung Ihrer vorherigen Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer gewertet wird. Aus meiner (leider völlig unmaßgeblichen :-)) Sicht ist das nicht der Fall. Ein Gespräch mit der Arbeitsagentur sollte Klarheit bringen.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo
Darf ich hier auch eine Frage stellen? Dank der freiw. Versicherung und meiner Einstufung als Akademikerin bin ich bisher immer grad so über die Runden gekommen mit ca 10 - bis 12 Wochen ( übers ganze Jahr verteilt) arbeitslosigkeit pro Jahr.So wäre die Erhöhung zwar sehr einschneidend aber immer noch das kleinere Übel als wenn-wie ich alternativ befürchtet hatte, die Möglichkeit zum Jahresende abgeschafft worden wäre.
ABER: was bedeutet die Aussage:" man kann zweimal zurück in die Versicherung?" Bei der 3. Unterbrechung der Zahlung ( ich MUSS ja unterbrechen um Alg 1 zu beziehen) komme ich danach NICHT WIEDER HINEIN ? Hilfe!
Würde mich über eine Antwort freuen.
Die Versicherung rettet viele von uns Kleinunternehmern im künstlerischen Bereich vor Hartz4 und läßt mich, bei aller Kritik an den bestehenden (kultur )-politischen Verhältnissen, durchaus wesentlich ruhiger schlafen- wer´s ohne schafft : neidlos herzlichen Glückwunsch!
Ja, Sie dürfen hier Fragen stellen - und ja: Sie haben leider ganz richtig verstanden: Freiwillig versicherte Selbstständige, die ihre Versicherung zweimal unterbrechen und während dieser Unterbrechungen Arbeitslosengeld beziehen, können ab 2011 aufgrund der Neuregelung keinen erneuten Aufnahmeantrag in die Arbeitslosenversicherung stellen! Das geht aus § 28a Abs. 2 SGB III (n.F.) hervor, der Sie auf Seite 1 dieses Beitrags dokumentiert ist. Mit anderen Worten: Einmal arbeitslos werden wird gerade noch toleriert, beim zweiten Mal ist die Tür zu. Damit kann von einer flexiblen "Flautenversicherung" künftig leider nicht mehr die Rede sein.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow