Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Reform 2011

Lohnt sie sich noch? Wie teuer wird es? Wie kommen Sie raus?

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Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird zwar weitergeführt - aber sie wird auch deutlich teurer. Wir sagen Ihnen, was die Reform genau bringt und geben Entscheidungshilfe für oder gegen die Versicherung.

Beiträge steigen drastisch

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige hat sich während der vierjährigen Testphase bewährt. Das Gesetz wurde daher endlich über das Jahr 2010 hinaus unbefristet verlängert - allerdings zu spürbar verschlechterten Konditionen: Die monatlichen Versicherungsbeiträge steigen nach und nach auf das Vierfache, von unter 20 Euro auf über 75 Euro! Außerdem ist eine erneute Versicherung nach zweifacher Inanspruchnahme von Leistungen künftig unmöglich. Wir erläutern die Details der Neuregelung sowie die Folgen für Gründer und bereits Versicherte.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist seit Inkrafttreten des "Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt" (Beschäftigungschancengesetz, PDF, 469 KB) über 2010 hinaus verlängert worden. Gleichzeitig wurden wichtige Bestimmungen der Versicherung geändert. Die Bedingungen der "Pflichtversicherung auf Antrag" sind in § 28a SGB III geregelt.

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Weiter sinnvoll - oder nicht?

Von einem Versicherungs-Schnäppchen kann demnach wahrlich nicht mehr die Rede sein. Sie denken darüber nach, als Gründer in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzutreten oder als Versicherter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen? Dann sollten Sie für Ihren Einzelfall ganz genau prüfen, ob es Umstände gibt, die auf Dauer den finanziellen Aufwand von monatlich gut 75 Euro rechtfertigen (pro Jahr also rund 900 Euro - Tendenz: steigend!). Aspekte, die für die Versicherung sprechen, sind zum Beispiel ...

  • die persönlichen Lebensumstände (z. B. Familienversorger),

  • Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis (insbesondere bei fehlenden Erfahrungen mit der Selbstständigkeit),

  • ein in Ihrer Branche objektiv hohes Risiko, in ein Auftragsloch zu fallen oder auch

  • der individuelle Anspruch auf Arbeitslosengeld, der sich im Ernstfall für Sie ergibt.

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