Taschengeldpfändung: Ihr Schuldner hat kein Einkommen? Aber pfändbare Ansprüche an den Ehepartner!

Ihr Schuldner hat kein Einkommen? Aber pfändbare Ansprüche an den Ehepartner!

Von: Renate Fluchs-Wullenkord
Stand: 9. April 2010
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