Diebstahl, Untreue und Unterschlagung treffen viele Unternehmen - und häufig sitzt der Täter im eigenen Büro.
Gerade in kleineren Unternehmen wird diese Gefahr jedoch oft ignoriert. Meistens fehlen selbst einfachste Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Straftaten aus dem eigenen Betrieb. Und wird eine Straftat aufgedeckt, herrscht Unsicherheit über die richtige Reaktion vor.
So geht wichtige Zeit zur Beweissicherung und Gefahrenabwehr verloren, arbeitsrechtliche Formfehler und Unkenntnis über die Grenze erlaubter Ermittlungsmaßnahmen rächen sich spätestens, wenn der Täter auf Wiedereinstellung klagt.
Dieser Beitrag möchte Ihr Problembewusstsein schärfen und zeigen, dass auch kleinen Unternehmen das Risiko droht, durch Diebstähle und Unterschlagungen ihrer Mitarbeiter geschädigt zu werden. Darüber hinaus stellen wir Ihnen geeignete Präventionsmaßnahmen vor und geben Tipps zur schnellen, angemessenen Reaktion in einem Verdachtsfall. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auf dem Arbeitsrecht.
Speziell mit "krummen Geschäften" in der Buchhaltung befasst sich der Beitrag "Krumme Geschäfte in Ihrem Unternehmen? Achten Sie auf Warnsignale aus der Buchhaltung!".
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