Wenn Mitarbeiter stehlen: Diebstahl, Unterschlagung und Untreue im Kleinunternehmen:

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 21. Juni 2010
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Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Freistellung und Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer des Diebstahls, der Unterschlagung oder der Untreue dringend verdächtig ist, hat das natürlich arbeitsrechtliche Konsequenzen. Sie wollen den Betroffenen natürlich so schnell wie möglich loswerden. Damit stehen Sie vor der Frage, unter welchen Voraussetzungen Sie das Arbeitsverhältnis beenden können.

Dabei sind zwei Situationen zu unterscheiden:

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