Wenn Mitarbeiter stehlen: Diebstahl, Unterschlagung und Untreue im Kleinunternehmen:

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 21. Juni 2010
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Sofortmaßnahmen bei dringendem Verdacht

Weiteren Schaden verhindern

Zuerst sollten Sie Vorkehrungen treffen, damit der Täter keinen weiteren Schaden anrichten kann. Als Erstes sollten Sie verhindern, dass der Verdächtige Beweise vernichten kann. Außerdem wissen Sie vermutlich zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ob es neben dem Verdächtigen noch Mittäter im Unternehmen oder außerhalb gibt, die sich weiter "bedienen", während Sie sich in Sicherheit wiegen.

  • Deshalb sollten Sie verdächtige Mitarbeiter sofort freistellen. Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

  • Gleichzeitig müssen Sie dafür Sorge tragen, dass der verdächtige Mitarbeiter keinen Zugang mehr zum Unternehmen hat. Schlüssel oder andere Systeme zur Zugangsberechtigung hat er unmittelbar vor seiner Freistellung abzugeben. Sollten Türen mit einem Zahlencode verschlossen werden, dann sollten Sie diesen Code sofort nach der Freistellung ändern.

  • Hat sich der Verdächtige unbefugt Zutritt zum Unternehmen verschafft, kann er nach wie vor über einen nachgemachten Schlüssel verfügen. Im Zweifel bleibt Ihnen daher nichts anderes übrig, als die komplette Schließanlage im Unternehmen auszutauschen. Das kann eine sehr teure Angelegenheit werden, es ist aber in jedem Fall besser, als das Unternehmen weiterhin ungeschützt zu lassen.

  • Auch der Zugriff auf die EDV muss unterbunden werden. Das gilt in besonderem Maße dann, wenn Ihre Mitarbeiter von außerhalb Zugriff auf Ihr EDV-System haben. Lassen Sie die Passwörter und Rechte des betroffenen Mitarbeiters sofort sperren.

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