Telearbeit: So gestalten Sie einen Telearbeitsvertrag

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung eines Telearbeitsvertrages beachten müssen

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Telearbeit wird als Arbeitsform zunehmend wichtiger. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Vorteile des Home Office in den allermeisten Fällen bei weitem die Nachteile überwiegen:

Der Arbeitnehmer etwa spart Fahrtkosten und Fahrtzeiten. Außerdem ist er freier in der Einteilung seiner Arbeitszeit. Und er kann Familie und Beruf flexibler miteinander verbinden.

Aber auch für den Arbeitgeber hat Telearbeit viele Vorteile. So entfallen bspw. unproduktive und kostenträchtige Fahrtzeiten zwischen dem außerbetrieblichen Einsatzort und dem Betrieb selbst. Auch kann er auf Notfälle flexibler reagieren - bei verringertem Personalbedarf. Nebenbei muss er an Sonn- und Feiertagen keine Zuschläge zahlen, spart Büromiete und erreicht eine bessere Auslastung der IT-Ressourcen.

Steuerfachmann Josef Ellenrieder erklärt, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung eines Telearbeitsvertrages beachten müssen.

Telearbeitsvertrag

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