Anforderungen an einen Vertrag
Vertragsform
Partei eines Telearbeitsvertrags kann auf Arbeitnehmerseite im Allgemeinen nur eine natürliche Person sein. Auf Arbeitgeberseite kann jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personengesellschaft stehen.
Der Vertrag bedarf grundsätzlich keiner Form. Er kann mündlich, schriftlich ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Schon aus Beweisgründen sollte man ihn aber schriftlich abschließen.
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