Telearbeit: So gestalten Sie einen Telearbeitsvertrag

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Anforderungen an einen Vertrag

Vertragsform

Partei eines Telearbeitsvertrags kann auf Arbeitnehmerseite im Allgemeinen nur eine natürliche Person sein. Auf Arbeitgeberseite kann jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personengesellschaft stehen.

Der Vertrag bedarf grundsätzlich keiner Form. Er kann mündlich, schriftlich ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Schon aus Beweisgründen sollte man ihn aber schriftlich abschließen.

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