Telearbeit: So gestalten Sie einen Telearbeitsvertrag

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Besteht ein Arbeitsverhältnis, obliegen dem Arbeitgeber Aufzeichnungspflichten. Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte für den Arbeitnehmer für jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen.

In das Lohnkonto sind alle für den Lohnsteuerabzug geltenden Merkmale einzutragen:

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