Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers
Besteht ein Arbeitsverhältnis, obliegen dem Arbeitgeber Aufzeichnungspflichten. Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte für den Arbeitnehmer für jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen.
In das Lohnkonto sind alle für den Lohnsteuerabzug geltenden Merkmale einzutragen:
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