Telearbeit: So gestalten Sie einen Telearbeitsvertrag

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Sozialversicherungspflicht

Der Telearbeiter ist als Beschäftigter in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert.

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen an die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Telearbeiter genießen auch am häuslichen Arbeitsplatz den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt. Dabei kann im Einzelfall die Abgrenzung zwischen versichertem Arbeitsunfall und unversichertem Unfall im Privathaushalt schwierig sein. Es muss sorgfältig geprüft werden, ob ein wesentlicher innerer Zusammenhang des schädigenden Ereignisses mit der zu verrichtenden Arbeitsleistung besteht.

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