Telearbeit: So gestalten Sie einen Telearbeitsvertrag

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Steuerrechtliche Folgen

Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses setzen die lohnsteuerrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers ein.

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Arbeitnehmer bleibt Schuldner der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber haftet aber für die von ihm einzubehaltende und an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer (s. § 38 EStG).

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein