Telefonkosten
Ein privates Zweit-Handy hilft Selbstständigen, Geld zu sparen - auch wenn Sie es gar nicht nutzen. Wenn Sie dagegen Mobiltelefon, Fax und Internet über Ihr Unternehmen abrechnen und gleichzeitig auch privat nutzen, dann freut sich das Finanzamt. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Kostenfalle umgehen.
Dass Selbstständige und Unternehmer einen Teil ihrer Bewirtungskosten selber tragen und Privatfahrten mit dem Geschäftswagen versteuern müssen, ist bekannt. Wie aber verhält es sich mit privaten Telefonaten über den Büroanschluss oder der Nutzung des betrieblichen Internetzugangs - beispielsweise zum Einkaufen oder für Urlaubsbuchungen?
Immer wenn bei der steuerlichen Gewinnermittlung die Privatsphäre ins Spiel kommt, ist der Fiskus besonders neugierig und misstrauisch. Ganz gleich, ob bei Bewirtungen, Geschäftswagen oder auch den Kosten für das Arbeitszimmer in der heimischen Wohnung: Entweder das Finanzamt ...
zieht einen bestimmten Anteil der Kosten von vornherein als "privat veranlasst" ab (wie bei Restaurantquittungen, die nur zu 70 Prozent als betrieblicher Aufwand geltend gemacht werden dürfen),
stellt die Steuerpflichtigen vor die Wahl zwischen unattraktiven Pauschalen und aufwendigen Aufzeichnungen (wie bei der 1-Prozentregelung bzw. dem Fahrtenbuch beim Geschäftswagen) oder
versucht, der Anerkennung als Betriebskosten gleich ganz die Grundlage zu entziehen (wie bei den Arbeitszimmerkosten). Auch die oft erheblichen Ausgaben für ein professionelles Outfit können nur ausnahmsweise als Aufwand geltend gemacht werden.
Wen wundert es da, dass dem Fiskus im Informations- und Kommunikations-Zeitalter auch die pure Möglichkeit (!) der Privatnutzung betrieblicher Telefone und Internetzugänge ein Dorn im Auge ist.
Ungleichbehandlung?
Während Angestellte laut § 3 Nr. 45 EStG am Arbeitsplatz privat telefonieren und ins Internet gehen dürfen, ohne auf diesen Vorteil Steuern bezahlen zu müssen, ist das bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden anders: Der Bundesfinanzhof hat vor einigen Jahren in letzter Instanz entschieden, dass es sich dabei nicht um eine Ungleichbehandlung handelt. Tenor: Die Kontrolle durch Arbeitgeber oder Vorgesetzte sorge dafür, dass die Beschäftigten ihr Steuerprivileg nicht übermäßig ausnutzen. Eine vergleichbare Kontrolle fehle bei Selbstständigen.

Wie ist bei Geschäfts-Telefon und Geschäfts-Handy mit Privatnutzung zu verfahren, wenn man bei beiden Telefonarten Verträge mit Freiminuten hat, bei denen grundsätzlich für dieses Freiminuten-Kontingent ein fester Betrag zu zahlen ist und Telefonate insgesamt auch innerhalb dieses Rahmens genutzt werden?
Wie im Beitrag gesagt: Entweder Sie legen plausible Einzelabrechnungen vor (z. B. in Form von Einzelverbindungsnachweisen oder eines "Telefon-Logbuchs") oder Sie müssen mit Pauschalaufteilungen rechen.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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Redaktionsteam akademie.de
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