Das freut das Finanzamt: Wenn Selbstständige geschäftliche Handys und Internetzugänge auch privat nutzen

Ein Privathandy kann Ihnen viel Geld sparen – auch wenn Sie es gar nicht verwenden.

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Ein privates Zweit-Handy hilft Selbstständigen, Geld zu sparen – auch wenn Sie es gar nicht nutzen. Das liegt in der Logik des Finanzamts begründet.

Telefonkosten

Ein privates Zweit-Handy hilft Selbstständigen, Geld zu sparen – auch wenn sie es gar nicht nutzen. Wenn Sie dagegen Mobiltelefon, Fax und Internet über Ihr Unternehmen abrechnen und gleichzeitig auch privat nutzen, dann freut sich das Finanzamt. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Kostenfalle umgehen.

Dass Selbstständige und Unternehmer einen Teil ihrer Bewirtungskosten selber tragen und Privatfahrten mit dem Geschäftswagen versteuern müssen, ist bekannt. Wie aber verhält es sich mit privaten Telefonaten über den Büroanschluss oder der Nutzung des betrieblichen Internetzugangs beispielsweise zum Einkaufen oder für Urlaubsbuchungen?

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Internet und Flatrates

Die private Nutzung von Internetzugängen und ähnliche Onlinekosten würde der Fiskus am liebsten genauso pingelig behandeln wie die Telefongebühren. Bislang ist es den Behörden aber noch nicht gelungen, ein halbwegs plausibles und praktikables Verfahren für die Aufteilung von Internetkosten in einen privaten und einen geschäftlichen Anteil zu entwickeln.

Hinzu kommt, dass die Telekommunikationsanbieter im Flatrate-Zeitalter vielfach nicht mehr zwischen Telefon- und Internetkosten unterscheiden. Viele Kunden haben sogar Rundum-sorglos-Flatrates, in denen neben Festnetztelefonaten und Internetzugängen auch Handytelefonate, SMS und mobile Internetzugriffe via Smartphone und Tablet-PC inbegriffen sind.

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