Geschäftstelefone, Handys und Internetzugänge privat nutzen: Teure Kostenfalle für Selbstständige

Warum Ihnen ein Privathandy viel Geld sparen kann - sogar dann, wenn Sie es gar nicht nutzen.

Von: Robert Chromow
Stand: 30. September 2011 (aktualisiert)
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Internet und Flatrates

Flatrates für Telefon und Internet

Die private Nutzung von Internetzugängen und ähnliche Onlinekosten würde der Fiskus am liebsten genauso pingelig behandeln wie die Telefongebühren. Bislang ist es den Behörden aber noch nicht gelungen, ein halbwegs plausibles und praktikables Verfahren für die Aufteilung von Internetkosten in einen privaten und einen geschäftlichen Anteil zu entwickeln.

Hinzu kommt, dass die Telekommunikationsanbieter im Flatrate-Zeitalter vielfach nicht mehr zwischen Telefon- und Internetkosten unterscheiden. Viele Kunden haben sogar Rundum-sorglos-Flatrates, in denen neben Festnetz-Telefonaten und -Internetzugängen auch Handytelefonate, SMS und mobile Internetzugriffe via Smartphone und Tablet-PC inbegriffen sind.

Falls Sie im Betrieb eine Flatrate nutzen und für daheim ebenfalls einen Vertrag mit fester Nutzungsgebühr haben, können Sie sich mit dem Fiskus wieder auf das bereits oben geschilderte "gentlemen's agreement" der Variante I einigen: Sie verzichten darauf, Ihren geschäftlichen Nutzungsanteil an den privaten Telekommunikationskosten geltend zu machen. Im Gegenzug ignoriert das Finanzamt die Privatnutzung der geschäftlichen Kommunikations-Infrastruktur.

Decken Sie jedoch sämtliche Telefon- und Internetaktivitäten über eine einzige Gesamt-Flatrate ab, bleibt nur, die Nutzungsanteile während einer repräsentativen dreimonatigen Aufzeichnungs-Phase zu ermitteln. Da die Telekommunikationsanbieter bei Doppel-Flatrates (z. B. "Call & Surf") jedoch nicht mehr zwischen Telefonaten und Onlineaktivitäten unterscheiden, taugen selbst Einzelverbindungsnachweise über Telefonverbindungen nur noch bedingt als Aufteilungsmaßstab. Genau genommen bleibt nur die Erfassung der verschiedenen zeitlichen Nutzungsanteile.

Die Kombi-Lösung: einfach, schnell und preiswert!

Angesichts der in den letzten Jahren rapide gesunkenen Telefon- und Onlinegebühren können Sie es sich aber auch viel einfacher machen:

  • Die Kosten von Festnetz- und Internet-Flatrate halbieren Sie und

  • im teuren Mobilfunkbereich sorgen Sie durch getrennte Handy-/Smartphone-Rechnungen für eine saubere Trennung von Geschäfts- und Privatsphäre.

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Wie ist bei Geschäfts-Telefon und Geschäfts-Handy mit Privatnutzung zu verfahren, wenn man bei beiden Telefonarten Verträge mit Freiminuten hat, bei denen grundsätzlich für dieses Freiminuten-Kontingent ein fester Betrag zu zahlen ist und Telefonate insgesamt auch innerhalb dieses Rahmens genutzt werden?

Wie im Beitrag gesagt: Entweder Sie legen plausible Einzelabrechnungen vor (z. B. in Form von Einzelverbindungsnachweisen oder eines "Telefon-Logbuchs") oder Sie müssen mit Pauschalaufteilungen rechen.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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