Viele Geschäftsdokumente müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Und nicht nur das: Als Steuerpflichtiger haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen während dieser Frist auch noch lesbar sind. Angesichts der geringen Haltbarkeit bestimmter Zahlungsbelege scheint das manchmal leichter gesagt als getan: Wir geben Empfehlungen für den Umgang mit Thermopapier-Quittungen und anderen bedrohten Belegarten.
Wer jemals ein Thermopapier-Fax an die Pinnwand geheftet hat oder es sogar ein paar Sommertage lang auf der Fensterbank eines Südfensters hat "schmoren" lassen, weiß, wie begrenzt die Haltbarkeit solcher Dokumente ist: Beim Ausbleichen kann man fast zuschauen. Die inhaltliche Beweiskraft tendiert so nach kürzester Zeit gegen Null. Zwar nimmt die Verbreitung von Thermo-Faxgeräten im Geschäftsleben ab - nach wie vor an der Tagesordnung sind jedoch Kassensysteme auf Thermotransfer-Basis.
Die auf diese Weise erzeugten Quittungen sind übrigens nicht nur durch Sonne- und Kunstlicht gefährdet: Auch das Aufbewahren in Klarsichtfolien, in Geldbörsen oder Brieftaschen können der Lesbarkeit schnell Schaden zufügen. In diesen Fällen fordern chemische Weichmacher sowie Gerbstoffe ihren Tribut. Selbst wenn Thermo-Quittungen in gut lesbarem Zustand in der Buchführung landen, stellt sich die Frage, was passiert, wenn Jahre später der Betriebsprüfer kommt und statt der ursprünglichen Zahlungsnachweise womöglich nur noch weiße Flecken in der Buchhaltung auftauchen.
Probe aufs Exempel
Tankquittung aus dem Jahr 1996Bevor wir uns mit der Rechtslage beschäftigen und Tipps zur Lebensverlängerung bedrohter Dokumente geben, haben wir im Redaktionsarchiv einen Blick auf Thermobelege des Jahres 1996 geworfen. Ergebnis der nicht-repräsentativen Untersuchung: Bei Aufbewahrung in handelsüblichen Aktenordnern zwischen anderen Belegen waren sämtliche gefährdeten Quittungen auch ohne spezielle Haltbarkeitsbemühungen nach mehr als zehn Jahren noch problemlos lesbar.
So beunruhigend die Gefahr des "analogen Datenverlusts" auch klingen mag: Lassen Sie sich nicht verrückt machen. Sie müssen nicht befürchten, dass die Angaben auf all ihren Quittungen zwangsläufig binnen Jahresfrist verschwinden. Außerdem handelt es sich in der Regel um kleinere Beträge: Die Zahlungsnachweise von größeren Investitionen erfolgen durchweg auf haltbareren "Datenträgern", das heißt auf Normalpapier. Außerdem lassen sich Empfänger, Verwendungszweck und Betrag normalerweise anhand von Kontoauszügen und Überweisungsträgern plausibel machen.
Dessen ungeachtet stellen ausgeblichene - um nicht zu sagen "verblichene" - Zahlungsbelege einen objektiven Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten des Paragrafen 147 Abgabenordnung (AO) dar. Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzes gilt der inhaltlich weitgehend identische Paragraf 257 HGB. Belege müssen demnach nicht nur zehn Jahre lang verwahrt werden, sondern während dieses Zeitraums auch lesbar sein. Dass der Aussteller einer Rechnung dafür Sorge zu tragen hat, wurde vom Gesetzgeber allerdings nicht festgelegt.

Sehr zutreffend recherchierter Beitrag, den ich in der praxis voll nachvollziehen kann!
Der Artikel stellt die Tatsachen fest!
Zur Ergänzung: auch Tesafilm oder Klebestifte, mit denen solche - oft ja auch noch kleinen - Quittungen auf einem Papierbogen fixiert werden, lassen die Schrift ausbleiben - u.U. quasi sofort.
Die Steuerprüfung kann mich mal. ich hab keinen nerv für so einen Käse. ich muss das geld erst verdienen, von dem die Steuerbeamten und die schlauen gesetzgeber sich bezahlen lassen. Da kann ich durchdachtere Lösungen erwarten. ich schmeiße solche Quittungen einfach in die Monatsmappe und wen sie nach ein paar Jahren unlesbar sind, steht die Summe im Journal, das ich ja auch noch führen muss. Freiberufler, Journalist
Ich mache in der Regel eine Kopie auf "Normalpapier" und hefte diese zusammen mit dem Original ab.
nordkonrad@web.de
einscannen der kleinen Thermobiesterchen geht auch noch. Es handelt sich dann um eine Kopie und ich sehe dann auch kein Problem mit dem Signaturgesetz, wenn das Original vorhanden ist.
Ich fürchte doch, wenn das Original nicht mehr lesbar ist... :-(
Ja das ist so ein Problem Ich habe mir angewöhnt, immer einen mobilen A4 Scanner in der Notebooktasche zu haben, der muss nirgendwo angeschlossen werden und scannt die verbleichenden Dokumente gleich auf Stick, Memorycard oder internen Speicher des Scanners. Im Büro archiviere ich die Kopien gleich bzw. habe mit meine FiBu die Möglichkeit an jeden Buchungssatz das Dokument in PDF- oder JPG-Form anzuhängen, so dass der Prüfer schnell einen Überbilck bekommt, ob die Dokumente vorhanden sein könnten oder nicht!