Ob Monats-, Quartalsabschlüsse oder Jahresabschluss: Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sie nach den neuen Regeln des HGB erstellt werden, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführt wurden.
In diesem Beitrag zeigen wir, welche Möglichkeiten Ihnen für das zu Ende gehende Geschäftsjahr noch bleiben und welche Chancen die Übergangsregelungen zum BilMoG bieten.
Der Hintergrund: Viele für das Unternehmen günstige Regelungen lassen sich nämlich in die künftigen Geschäftsjahre "hinüberretten".
Wer die Übergangsregelungen nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann sein Ergebnis mit dem geschickten Einsatz der alten, vorübergehend noch geltenden Vorschriften ganz legal "steuern".
Und auch nach Ablauf der Übergangsregelungen bleibt noch Spielraum für die Bilanzpolitik.
Die Weichen hierfür müssen Sie allerdings bereits heute stellen, denn einige Regelungen erfordern eine Reihe von Vorbereitungsarbeiten.
In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, was Sie konkret jetzt tun können, um Ihr Unternehmen im Blick auf die Bilanz optimal aufzustellen.
Infos zu Jahresabschluss und Bilanz
Ausführliche Informationen zum BilMoG allgemein sowie zum Jahresabschluss und zur Bilanz finden Sie in den Leitfäden
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