Fazit
Wer mit der Anwendung der Neuregelungen nach dem BilMoG bis zum ersten Monats- oder Quartalsabschluss wartet, hat sich möglicherweise einige Chancen zur ganz legalen Korrektur des Jahresergebnisses des aktuellen Geschäftsjahres entgehen lassen. Gerade die Übergangsregelungen zum BilMoG bieten eine Reihe von Möglichkeiten, mit den nach den derzeit zulässigen Vorschriften gebildeten Posten im Sinne des Unternehmens zu verfahren.
Andererseits erfordern einige Übergangsregelungen bereits heute Vorbereitungsarbeiten.
Trotz des Wegfalls zahlreicher Wahlrechte bieten auch einige der Neuregelungen in Zukunft Spielraum für die Bilanzpolitik. Sie müssen nur frühzeitig erkannt und der richtige Weg dazu eingeschlagen werden.
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