Überschuldung, Insolvenz, Geschäftsführerhaftung

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 5. Januar 2009
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Fazit

Das Gesetz definiert ein Unternehmen als zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen." In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, die Zahlungsunfähigkeit von einer reinen "Zahlungsstockung" zu unterscheiden.

Für eine Zahlungsunfähigkeit sprechen Indizien, etwa wenn Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nicht mehr abgeführt, betriebsnotwendige Zahlungen nicht mehr geleistet werden oder gar der Geschäftsbetrieb plötzlich eingestellt wird.

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