Elektronische Dienstleistungen
Sonderfall: Ortsbestimmung bei "auf elektronischem Weg" erbrachten Dienstleistungen
Die Bestimmung des Leistungsorts bei "auf elektronischem Weg" erbrachten Leistungen bieten einige Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren, d. h. der Umkehrung der Umsatzsteuerlast. Auf diese wollen wir im nächsten Abschnitt näher eingehen.
Außerdem liefern wir eine Reihe von Beispielen, um "auf elektronischem Weg" erbrachten Dienstleistungen genauer einzugrenzen und beispielsweise von "Leistungen der Telekommunikation" zu unterscheiden.
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