Umsatzsteuer auf im Ausland erbrachte Dienstleistungen

Von: Martin Winkler
Stand: 14. Februar 2011
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Anhang: Schnellüberblick

Beispiele für "auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen":

Auf elektronischem Wege erbrachte Leistungen sind beispielsweise das:

  • Bereitstellen von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstung

  • Bereitstellen von Software und deren Aktualisierung

  • Bereitstellen von Bildern

  • Bereitstellen von Tests und Informationen

  • Bereitstellen von Datenbanken (auch Suchmaschinen und Verzeichnisse)

  • Bereitstellen von Musik

  • Bereitstellen von Filmen und Spielen (auch Glücksspielen und Lotterien)

  • Bereitstellen von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung

  • Erbringen von Fernunterrichtsleistungen

Keine auf elektronischem Wege erbrachten Leistungen sind beispielsweise:

  • Lieferung von online bestellten Gegenständen

  • CD-Roms, Disketten oder ähnliche Datenträger, die im Internet bestellt werden

  • Beratungsleistungen von Rechtsanwälten, Finanzberatern oder Steuerberatern, die per E-Mail erfolgen

  • Offline-Data-Warehousing

  • Telefon-Helpdesks

  • Fernunterricht per Post

  • Versteigerungen herkömmlicher Art, bei denen Menschen tätig werden, unabhängig davon, wie die Gebote abgegeben werden

  • Videofonie

  • Gewährung von Zugang zum Internet

  • Internettelefonie

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