Umsatzsteuer auf im Ausland erbrachte Dienstleistungen

Von: Martin Winkler
Stand: 14. Februar 2011
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Zur Einführung: Das System "Umsatzsteuer", die Steuersätze und das Prinzip des Vorsteuerabzugs

Zusammenfassung: Das Umsatzsteuer-System und die Bestimmung der Umsatzsteuerpflicht

Zusammenfassung: Das Umsatzsteuersystem

  • Wer als Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland ausführt, erbringt steuerbare Umsätze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UstG).

  • Steuerbare Umsätze können steuerfrei sein (§4 UstG), mit sieben Prozent ermäßigt besteuert werden (§ 12 Abs. 2 UstG) oder mit 19 Prozent dem normalen Steuersatz unterliegen. (§ 12 Abs. 1 UstG).

  • Diese auf die Leistungen errechnete Steuer muss abzüglich der Vorsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Die Umsatzsteuer ist normalerweise von dem Unternehmer zu zahlen, der die Leistung erbracht hat.

  • Sind die eigenen Umsätze steuerfrei, ist der Vorsteuerabzug in den meisten Fällen ausgeschlossen.

  • Dieses System ist das Grundgerüst der Umsatzsteuer. Durch die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie der EU sollte seit 2010 eigentlich sichergestellt sein, dass dieses System nicht nur in Deutschland, sondern in allen Ländern Europas gilt. Leider gibt es hiervon einige Ausnahmen, die wir hier aber nicht weiter besprechen wollen.

Wenn Sie sich noch etwas genauer und aus der Perspektive des "Betroffenen" mit der Praxis der Umsatzsteuer im Betriebsalltag befassen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Leitfaden "Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer". Wir dagegen befassen uns im nächsten Kapitel mit der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, also bei Geschäften mit Kunden im Ausland. Dort werden Sie sehen, wie komplex das System sein kann, wenn es darum geht, das richtige Land der Besteuerung herauszufinden. Und um es schon jetzt zu sagen: Da wir in diesem Leitfaden nicht alle Ausnahmen beprechen können, empfiehlt es sich bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in jedem Fall, Ihren Steuerberater zu fragen.

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