Umsatzsteuer auf im Ausland erbrachte Dienstleistungen

Von: Martin Winkler
Stand: 14. Februar 2011
3.75
(4)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Dienstleistungen, Leistungsort und das Reverse-Charge-System

Leistungsort: Der Ort der Besteuerung

Jetzt wollen wir uns intensiver mit den Regelungen zur Verlagerung des Besteuerungsortes bei Dienstleistungen befassen.

Bis 2009 konnte es bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb Europas dazu kommen, dass die Frage "Liegt der Ort der Leistung im Inland?" von den Finanzbeamten in beiden Ländern bejaht oder in beiden Ländern verneint wurde. Beides führte regelmäßig zu Problemen. Die Neuregelungen des § 3a UStG seit dem 1. Januar 2010 waren darauf gemünzt, dass nun garantiert nur in einem von beiden Ländern der zuständige Beamte "Ja" sagt. (In der Praxis hat sich leider heraus gestellt, dass es leider noch immer nicht hundertprozentig funktioniert, aber die Ausnahmen können wir hier nicht behandeln.)

Ortsbestimmung bei Dienstleistungen

Zuerst behandeln wir das Prinzip der Ortsbestimmung noch einmal an einem Beispiel im Inland. Dazu nutzen wir erneut das vorhin eingeführte Umsatzsteuerpflicht-Prüfsystem der "fünf Fragen". Diesmal geht es nicht um Herrn Graf, sondern um die Übersetzerin Ms. Smith:

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein