Elektronische Dienstleistungen
Auf elektronischem Weg aus dem Nicht-EU-Ausland erbrachte Dienstleistungen
Server-Standort im Ausland als Schlupfloch?
Vielleicht hat unser Herr Graf ja den Einfall, das Umsatzsteuer-Problem beim Download durch Privatpersonen in Deutschland zu umgehen, indem er die Grafiken auf einen Server lädt, der in einem seiner Büros in den USA steht. Doch da hat der Staat einen Riegel vorgeschoben in Form des § 3a Abs. 5 UStG.
Dort ist geregelt, dass Leistungen (z.B. Downloads), die im Internet von einem Unternehmer aus dem nicht-europäischen Ausland an Privatpersonen erbracht werden, dort steuerbar und steuerpflichtig sind, wo der Empfänger der Leistung seinen Wohnsitz oder Sitz hat.
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