Banken und Kreditinstitute machen die Vergabe eines Darlehens an Unternehmer häufig davon abhängig, dass die Ehefrau und die Kinder eine Bürgschaft übernehmen, also für die Rückzahlung des Darlehens einstehen. Dabei ist oft schon bei der Bürgschaftsvereinbarung offensichtlich, dass die Ehefrau und/oder die Kinder bei einem Ausfall des Ehemannes finanziell zur Rückzahlung des Darlehens gar nicht in der Lage sind. Eine ganze Reihe von Gerichten hat deshalb derartige Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit als nichtig erkannt.
Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären in diesem kleinen Ratgeber zum Bürgschaftsrecht,
was eine Bürgschaft überhaupt ist,
welche Arten der Bürgschaft es gibt und
welche Anforderungen an eine wirksame Bürgschaftsvereinbarung gestellt werden.
Daneben erörtern wir - für alle Fälle - welche Merkmale sittenwidrige Bürgschaftsvereinbarungen aufweisen.
Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:
Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied
Interessanter Beitrag ! Ist aber teilweise etwas juramäßig und verklausuliert geschrieben. Dennoch guter Überblick, Danke