Wirksamkeit: Wann ist eine Bürgschaft wirksam?
Soll eine Bürgschaftsvereinbarung juristisch Bestand haben, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Der Gläubiger und der Bürge müssen die Bürgschaftsvereinbarung schriftlich treffen, damit sie wirksam ist (§ 766 Satz 1 BGB).
Diese schriftliche Vereinbarung hat dabei die Bezeichnung des Gläubigers, des Hauptschuldners und des Umfangs der Hauptschuld zu enthalten (4).
Nebenabreden und Änderungsvereinbarungen zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen sind ebenfalls in Schriftform festzuhalten (5).
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