Unternehmensnachfolge und Geschäftsübernahme: Chancen nutzen, Risiken erkennen, Fahrplan erstellen

Von: Joachim Brüser
Stand: 8. Juli 2011
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Die Ermittlung des Unternehmenswerts

Gängige Verfahren zur Unternehmenswertberechnung

Beispielhaft sind im Folgenden die gängigsten Berechnungsverfahren beschrieben und bewertet. Unberücksichtigt sind weitere spezielle Verfahren, wie das "Multiplikatorverfahren", das nach wie vor bei Freiberufler-Praxen eine Rolle spielt.

Letztlich bleibt es Verkäufer und Käufer in den Verhandlungen überlassen, sich auf angemessene Übernahmebedingungen zu einigen. Beide Seiten müssen in der Regel immer ihre Regelung einem Kreditinstitut präsentieren, weil der Nachfolger eine Finanzierung benötigt. Unrealistische Bedingungen und Kaufpreise werden spätestens hierbei durchfallen.

1. Ertragswertverfahren

Nach Meinung von Fachleuten, Gutachtern und der Rechtsprechung stellt das Ertragswertverfahren unter finanziellen Zielsetzungen die theoretisch richtige Unternehmensbewertungsmethode dar. Dies ist darin begründet, dass ein Unternehmenskäufer keinen Preis zahlen wird, bei dem sich der investierte Kaufpreis nicht genügend verzinst.

Die Ertragskraft und damit Kapitaldienstfähigkeit einer Unternehmung ist daher im Zuge der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung, denn der Nachfolger muss aus den Erträgen neben den erforderlichen Investitionen und der Abdeckung aller laufenden Betriebsaufwendungen auch die Zins- und Tilgungszahlungen aus der Kaufpreisfinanzierung leisten können.

Das Ertragswertverfahren ist die am meisten verbreitete Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Es basiert auf der Annahme, dass der Wert eines Unternehmens hauptsächlich in den zu erwartenden Ertragsüberschüssen, also durch sein Potential, in Zukunft Gewinne zu erzeugen, bestimmt wird. Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des Kaufinteressenten, der mit seinem Kapital entweder das Unternehmen erwerben kann oder sein Geld am Kapitalmarkt anlegt. Die zugrundeliegende Fragestellung lautet demnach:

Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Gewinn oder Cash-Flow eine angemessene Verzinsung auf das eingesetzte Kapital, also den Kaufpreis, darstellt?

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