Unternehmer-Testament und Unternehmer-Erbvertrag

Bestimmen Sie selbst, was aus Ihrem Vermögen wird - rechtssicher und steueroptimiert

Von: Oliver Langner
Stand: 16. März 2010
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Über den Autor: Oliver Langner

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Rechtsanwalt Oliver Langner ist Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der in Düsseldorf und Köln ansässigen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Langner & Hündgen "www.Juraco.de". Parallel leitet er seit 2005 die örtliche Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsverbundes e. V. Zuvor war Rechtsanwalt Oliver Langner bei renommierten internationalen Rechtsanwalt-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen u. a. in Düsseldorf, Moskau und Hanoi tätig.

Rechtsanwalt Oliver Langner berät vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Urheberrechtsverletzungen und Markenrechtsverletzungen, aber auch bei der Gestaltung von AGB. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung von Steuergestaltungen und Anfertigung von Steuererklärungen.

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Viele Unternehmer haben - mit Blick auf die eigenen Kinder oder eingeheiratete Schwiegerkinder - häufig das Bedürfnis, im Testament

  1. den Ehepartner abgesichert zu wissen und/oder

  2. das Unternehmen dem Wirkungskreis bestimmter Personen zu entziehen.

Für das Unternehmer-Testament bzw. den Unternehmer-Erbvertrag und seine vertragliche Gestaltung kommen daher grundsätzlich vier Varianten in Betracht:

  • das Berliner Testament ("Einheitslösung"),

  • die Vor- und Nacherbschaft ("Trennungslösung"),

  • der Erbvertrag und

  • der Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht.

Im Falle der ersten und zweiten Variante ist im Unternehmer-Testament kein Konsens mit den Abkömmlingen erforderlich. In der dritten und vierten Variante hingegen bedarf es grundsätzlich einer Mitwirkung der Nachkommen am Unternehmer-Erbvertrag.

Da sich das Erbrecht für Unternehmer sehr komplex gestaltet, werden alle vier Varianten anhand einer Beispielkonstellation anschaulich erklärt.

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