Selbst bestimmen, wer erbt: Unternehmer-Testament und Unternehmer-Erbvertrag

Wie Sie rechtsicher festlegen, was aus Ihrem Vermögen wird

Von: Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: 15. Februar 2012 (aktualisiert)
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Viele Unternehmer haben - mit Blick auf die eigenen Kinder oder eingeheiratete Schwiegerkinder - häufig das Bedürfnis, im Testament

  1. den Ehepartner abgesichert zu wissen und/oder

  2. das Unternehmen dem Wirkungskreis bestimmter Personen zu entziehen.

Für das Unternehmer-Testament bzw. den Unternehmer-Erbvertrag und seine vertragliche Gestaltung kommen daher grundsätzlich vier Varianten in Betracht:

  • das Berliner Testament ("Einheitslösung"),

  • die Vor- und Nacherbschaft ("Trennungslösung"),

  • der Erbvertrag und

  • der Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht.

Im Falle der ersten und zweiten Variante ist im Unternehmer-Testament kein Konsens mit den Abkömmlingen erforderlich. In der dritten und vierten Variante hingegen bedarf es grundsätzlich einer Mitwirkung der Nachkommen am Unternehmer-Erbvertrag.

Da sich das Erbrecht für Unternehmer sehr komplex gestaltet, werden alle vier Varianten anhand einer Beispielkonstellation anschaulich erklärt.

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