Unwirksame und wettbewerbswidrige Klauseln in AGB für Online-Shops

Von: Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: 13. Oktober 2011
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Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

Die gesetzliche Regelung in § 309 Nr. 7 BGB lässt zu Gunsten des Unternehmers nur in bestimmtem Umfang einen Haftungsausschluss zu. Ein Haftungsausschluss kommt dabei grundsätzlich nur bei Schäden in Betracht, die nicht an Leben, Körper und Gesundheit des Verbrauchers verursacht worden sind. Zudem darf der Schaden nur auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmers oder seines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sein (1).

Dieser Grundsatz ist aber von der Rechtsprechung noch eingeschränkt worden, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) durch den Erfüllungsgehilfen des Unternehmers geht (2).

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