Versandkostenklausel
Die Kostentragung bei der Rücksendung von Waren durch Verbraucher kann in den AGB nur in gewissem Rahmen frei geregelt werden. Dabei gilt es die gesetzlichen Vorgaben in § 357 Abs. 2 BGB zu beachten. Danach können dem Käufer die Kosten der Rücksendung auferlegt werden, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Wert von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Kaufpreis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Ansonsten ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren müssen vom Verkäufer beim Käufer abgeholt werden.
Der Verbraucher ist deshalb berechtigt, die Ware unfrei zurückzusenden oder die Rücksendung von der Erstattung der Kosten durch den Unternehmer abhängig zu machen.
Diese Vorgaben des Gesetzgebers sind zwingend und können nicht zu Lasten des Verbrauchers abgeändert werden (wie der Gesetzeswortlaut in § 357 Abs. 4 BGB zeigt). Eine Missachtung der gesetzlichen Regelung führt zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel in den AGB.
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