Unwirksame und wettbewerbswidrige Klauseln in AGB für Online-Shops

Von: Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: 13. Oktober 2011
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Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Nach Preisangabenverordnung (= PAngVO) muss ein Unternehmer bei der Preisangabe unter anderem mitteilen, ob die Leistung inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer und inklusive oder zuzüglich Porto und Verpackung angeboten wird. Die Preisangabe muss gemäß § 1 Abs. 6 PAngVO dem Angebot

  • eindeutig zugeordnet werden können und

  • hat leicht erkennbar sowie

  • deutlich lesbar

  • oder sonst gut wahrnehmbar

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