Zusammenfassung
Die Verwendung zulässiger und für den Unternehmer vorteilhafter AGB kann erheblichen Einfluss auf den Erfolg einer Unternehmung haben. AGB müssen stets auf die jeweilige Unternehmung zugeschnitten werden. Gerade bei Online-Shops liegt aber häufig die Versuchung nahe, die AGB des Konkurrenten zu kopieren. Dieses Vorgehen hat in der Praxis schon zu fatalen Konsequenzen geführt. Der kopierende Unternehmer kann nämlich nicht wissen, ob der Konkurrent bei der Erstellung seiner AGB fachlichen Rat in Anspruch genommen oder die AGB selbst zusammengebastelt hat. Zudem ist dem Verfasser in der Praxis selbst bei der gleichen Geschäftsidee noch kein Fall begegnet, in dem AGB zur unmittelbaren Übernahme geeignet gewesen sind. Es kann daher nur die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bei der Anfertigung von AGB nahe gelegt werden.
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