Kreativ-Dienstleister: Urheber- und Schutzrechte als Sicherheit gegen Forderungsausfall

Wie Sie Sicherungsrechte an Urheberrechten, Nutzungsrechten und Lizenzen als Faustpfand gegen zahlungsunwillige Kunden einsetzen!

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 29. November 2010 (aktualisiert)
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Wichtig: Die Nutzungsrechte

Dienstleistungen kann man sich zwar nicht "zurückholen", wenn der Kunde nicht zahlen kann oder will. Aber auch als Dienstleister oder Freiberufler kann man Sicherheitsrechte oder gesetzliche Sicherheiten geschickt nutzen, um sich gegen Forderungsausfälle zu schützen! Wie das geht, zeigen wir Ihnen in diesem Leitfaden.

Urheberrechte, Marken und Patente als Sicherheiten speziell für Dienstleister und Freiberufler: Damit beugen Sie dem Forderungsausfall vor!

Für Selbstständige oder Freiberufler stellt sich wie für jeden Unternehmer die Frage, wie sie sich bereits im Vorfeld durch geeignete Sicherungsinstrumente gegen Forderungsausfälle schützen können.

Es gehört zum Standard eines Kaufvertrags, dass sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer das Eigentum an dem Verkaufsgegenstand vorbehält. Wie sieht es jedoch aus, wenn Fachleute ihr Wissen und Können "verkaufen", indem sie beispielsweise für den Kunden eine unternehmensspezifische Software entwickeln und installieren, eine Marke oder ein Logo entwerfen, ein Handbuch schreiben oder einen Werbefilm drehen - wenn sie also reine Dienstleistungen erbringen? Wer keine Waren herstellt oder vertreibt, der kann auch nicht auf die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zurückgreifen.

Deshalb geht es in diesem Leitfaden um Alternativen. Wir diskutieren, inwieweit sich Urheberrechte bzw. urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie andere Schutzrechte wie Markenrechte und Patente als Grundlage für Sicherheiten nutzen lassen und gehen außerdem auf einige Sicherungsinstrumente ein, die besonders Dienstleistern zur Verfügung stehen.

Nutzungsrecht statt Eigentumsvorbehalt als Grundlage für Sicherheiten

Zunächst wollen wir uns dabei mit dem Fall von Dienstleistungen befassen, die die Anfertigung von urheberrechtlich geschützten Werken umfassen, wie die Arbeit von Designern, Fotografinnen, Übersetzerinnen oder auch Programmierern. In diesem Fall wird dem Auftraggeber nämlich ein Nutzungsrecht eingeräumt und dieses kann die Basis von Sicherheiten gegen den Zahlungsausfall bieten.

Dabei konzentrieren wir uns auf den Fall der individuellen Software-Entwicklung. Dieser weist eine Besonderheit auf.

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