Arten der Urheberrechtsverletzung
Haftungsumfang einer Urheberrechtsverletzung
Sowohl der Rechtsverletzer, der die Urheberrechtsverletzung begeht, als auch die Teilnehmer an solchen Rechtsverletzungen haften gegenüber dem Urheber. Es wird aber das Bestehen eines sog. adäquaten Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten der Beteiligten und der begangenen Urheberrechtsverletzung verlangt. Die Ursache, die ein Teilnehmer setzt, muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu eine solchen Urheberverletzung führen, damit der Teilnehmer auch dafür die Verantwortung zu tragen hat (1).
Beispiel:
Der Hersteller von CD oder DVD-Brennern haften nicht für Raubkopien.
(nachgebildet: BGH Urt. v. 29. Mai 1964, Ib ZR 4/63, BGHZ 42, S. 118 (124))
Auf dieser Grundlage kommen als Haftende etwa auch
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