Arten der Urheberrechtsverletzung
Strafbarkeit der Urheberrechtsverletzung
Der Verletzer von Urheberrechten hat nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Sanktionen für sein Verhalten zu fürchten.
In den §§ 106 ff. UrhG ist ein ganzer Katalog von Verhaltensweisen niedergelegt, die sanktioniert werden können. Die Strafverfolgung erfolgt meist erst nach einem entsprechenden Antrag des Urhebers - aber die Strafverfolgungsbehörden können die Taten auch bei einem besonderen öffentlichen Interesse verfolgen.
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