Achtung, teuer! Urheberrechtsverletzung im Internet

Von: Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: 9. September 2009
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Arten der Urheberrechtsverletzung

Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung

Unterlassungsanspruch

Der Urheber oder der berechtigte Lizenznehmer haben gemäß §§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG einen Unterlassungsanspruch gegen den Rechtsverletzer,

  • wenn die Urheberrechtsverletzung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls kurz bevorsteht,

  • zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Unterlassungsanspruches noch begangen wird

  • oder bei abgeschlossener Urheberrechtsverletzung eine Wiederholungsgefahr besteht.

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