Arten der Urheberrechtsverletzung
Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung
Unterlassungsanspruch
Der Urheber oder der berechtigte Lizenznehmer haben gemäß §§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG einen Unterlassungsanspruch gegen den Rechtsverletzer,
wenn die Urheberrechtsverletzung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls kurz bevorsteht,
zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Unterlassungsanspruches noch begangen wird
oder bei abgeschlossener Urheberrechtsverletzung eine Wiederholungsgefahr besteht.
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