Der Verein als Arbeitgeber

Der e.V. als Chef: Pflichten und Formalitäten, wenn der Verein als Arbeitgeber auftritt

Von: Hartmut Fischer
Stand: 26. Mai 2011
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Über den Autor: Hartmut Fischer

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Hartmut Fischer war über 15 Jahre lang für eines der führenden Steuersoftware-Unternehmen Europas tätig und ist seit 2006 mit seiner Firma Wort Macht selbstständig tätig. Als freier Journalist mit Schwerpunkt Finanzen schreibt er für verschiedene Verlage und ist als regelmäßiger Kolumnist für Manager-Magazin online und Steuer-Sparbuch.de tätig. Darüber hinaus veröffentlichte er Begleitbücher zu Immobilien- und Vereinsverwaltungs-Software sowie zum Thema Multimedia.

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Die Arbeit in eingetragenen Vereinen wird im Allgemeinen von ehrenamtlichen Kräften oder abhängig beschäftigten Mitarbeitern erledigt. Dabei fungiert der Verein als Arbeitgeber.

Grundsätzlich ist der Verein ein Arbeitgeber wie jeder andere auch. Der Verein muss

  • buchhalterischen Pflichten nachkommen,

  • für seine Beschäftigen Steuern und Sozialabgaben abführen sowie

  • Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen und

  • die Zusammenarbeit auf eine solide vertragliche Basis stellen.

Und dennoch gibt es eine ganze Reihe von Besonderheiten, etwa in der Frage, wer zum Vertragsschluss berechtigt ist, oder bspw. im Abgrenzungsproblem zwischen selbstständiger Tätigkeit und Arbeitnehmertätigkeit. Wie Sie all diese Fragen und Probleme praktisch lösen, erläutert dieser Ratgeber.

Muster für Honorar- und Arbeitsverträge

Bild vergrößernMuster für Honorar- und Arbeitsverträge

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