Der Verein als Arbeitgeber

Von: Hartmut Fischer
Stand: 26. Mai 2011
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Verträge - Wer darf wann welche Verträge schließen?

Minijobs (400-Euro-Job)

In vielen Fällen wird es ausreichen, einen Mitarbeiter auf Basis der sog. Mini- oder 400-Euro-Jobs zu beschäftigen. Juristisch korrekt spricht man hier von einer geringfügigen Beschäftigung, wobei sich die Geringfügigkeit nicht auf den Zeitaufwand, sondern auf die Entlohnung bezieht. Das Arbeitsentgelt darf nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Sozialgesetzbuch 4) regelmäßig 400 Euro nicht überschreiten. Das Arbeitsverhältnis ist dann für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Verein als Arbeitgeber trägt folgende Lasten:

  • Krankenversicherung

  • Rentenversicherung

  • Lohnsteuer

  • Eventuell Umlage 1 (Krankheit) und 2 (Schwangerschaft)

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein