Der Verein als Arbeitgeber

Von: Hartmut Fischer
Stand: 26. Mai 2011
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Pflichten des Vereins

Lohnkonto

Wie jeder Arbeitgeber muss auch der Verein für jeden seiner Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen, das jährlich abgeschlossen wird. Hierin wird der Arbeitslohn des Arbeitnehmers erfasst. Dabei ist zu beachten, dass auch sog. "geldwerte Vorteile" zum Lohn oder Gehalt hinzuzurechnen sind. Außerdem müssen auf dem Lohnkonto die Steuermerkmale der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Nach dem Abschluss des Lohnkontos zu Ende des Jahres oder bei Ausscheiden des Mitarbeiters muss diesem eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein