Pflichten des Vereins
Lohnkonto
Wie jeder Arbeitgeber muss auch der Verein für jeden seiner Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen, das jährlich abgeschlossen wird. Hierin wird der Arbeitslohn des Arbeitnehmers erfasst. Dabei ist zu beachten, dass auch sog. "geldwerte Vorteile" zum Lohn oder Gehalt hinzuzurechnen sind. Außerdem müssen auf dem Lohnkonto die Steuermerkmale der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Nach dem Abschluss des Lohnkontos zu Ende des Jahres oder bei Ausscheiden des Mitarbeiters muss diesem eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden.
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