Der Verein als Arbeitgeber

Von: Hartmut Fischer
Stand: 26. Mai 2011
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Pflichten des Vereins

Sozialversicherungsbeiträge

Außerdem hat der Verein die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Hier fallen bei normalen Beschäftigungsverhältnissen die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Krankenversicherung an. Der Krankenkassenbeitrag beträgt derzeit 14,9 %, wovon der Arbeitnehmer 7,9 % trägt. Die Krankenkassen können zusätzliche Beiträge erheben, die dann komplett vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Die Krankenversicherungspflicht endet bei einem Jahreseinkommen von mehr als 45.000 Euro.

Mit der Krankenversicherung werden auch die Beiträge zur Pflegeversicherung einbehalten. Sie belaufen sich auf 1,95 % für Pflichtversicherte mit Kindern und 2,2 % für kinderlose Pflichtversicherte.

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