Pflichten des Vereins
Abrechnung des Übungsleiterfreibetrags bei Arbeitnehmern
Der Übungsleiterfreibetrag wird bei Arbeitnehmern behandelt wie ein Freibetrag, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Er beträgt 2.100 Euro pro Jahr, wobei die Verteilung dem Verein überlassen bleibt. Er kann also beispielsweise sowohl mit der monatlichen Vergütung in Teilbeträgen (über ein Jahr wären dies 175 Euro pro Monat) als auch in einer Summe pro Jahr abgerechnet werden.
In diesem Zusammenhang ist interessant: Bei Gewährung des Übungsleiterfreibetrags bleibt dieser für einen Minijob außer Betracht. Sie können dann dem Mitarbeiter pro Monat 175 Euro auszahlen, ohne dass dieser Steuern oder Abgaben zahlen muss. Der Verein muss lediglich 30 % von 400 Euro an die Minijobzentrale abführen.
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