Verträge - Wer darf wann welche Verträge schließen?
Vertragschluss durch den Vorstand
Wie geschildert, schließt im Normalfall der Vorstand die Arbeitsverträge für den Verein ab - mit Zustimmung der Mitgliederversammlung oder aufgrund einer entsprechenden Genehmigungsklausel in der Satzung. Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, hat er zu klären, ob
ein Arbeits-, Werk- oder Honorarvertrag geschlossen werden soll;
der Verein für die Abführung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist;
inwieweit der Verein für die Tätigkeit des Mitarbeiters haftet und ob
Beiträge an die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung abgeführt werden müssen.
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