Der Verein als Arbeitgeber

Von: Hartmut Fischer
Stand: 26. Mai 2011
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Verträge - Wer darf wann welche Verträge schließen?

Vertragschluss durch den Vorstand

Wie geschildert, schließt im Normalfall der Vorstand die Arbeitsverträge für den Verein ab - mit Zustimmung der Mitgliederversammlung oder aufgrund einer entsprechenden Genehmigungsklausel in der Satzung. Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, hat er zu klären, ob

  • ein Arbeits-, Werk- oder Honorarvertrag geschlossen werden soll;

  • der Verein für die Abführung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist;

  • inwieweit der Verein für die Tätigkeit des Mitarbeiters haftet und ob

  • Beiträge an die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung abgeführt werden müssen.

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