Länder und Kommunen vergünstigen ehrenamtliche Tätigkeit

Freiwilliges Engagement kann auch lohnenswert sein

Von: Lorenz Hölscher
Stand: 6. Mai 2011
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Über den Autor: Lorenz Hölscher

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Lorenz Hölscher ist freiberuflicher Dozent, Berater und Programmierer mit Schwerpunkt Anwendungs-Programmierung. Vorrangig widmet er sich Access, Word und Excel sowie begleitenden grafischen Arbeiten. Er legt viel Wert auf benutzerfreundliche Oberflächen und ordentliches Design in Optik und Programmierung. Zu Hilfe kommen ihm da seine langjährigen "branchenfremden" Erfahrungen als Architekt, Layouter und Designer.

Lorenz Hölscher bietet eigene Hilfeseiten an und hat bei Microsoft Press mehrere Bücher veröffentlicht zu Access 2007, Access 2007 VBA, Word 2007 VBA und Access 2010.

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Etwa ein Drittel aller Deutschen über 14 Jahre engagiert sich in Verbänden, Initiativen oder Projekten. Das ist lobenswert. Und es ist lohnenswert. Denn dieses Engagement wird inzwischen von vielen Ländern und Kommunen durch Vergünstigungen gefördert. Ein spezieller Ausweis spart beim Eintritt in Theater, Schwimmbad, Museum, VHS und Bücherei erheblich.

Wo erhalte ich den Ausweis?

Derzeit ist die Lage noch etwas unübersichtlich, weil der Ausweis je nach Bundesland und/oder Verwaltungsbezirk anders heißt - und an jeweils unterschiedlichen Stellen erhältlich ist.

Für NRW beispielsweise gibt es ein Portal für die Ehrenamtskarte mit einfacher Auswahl der gesuchten Stadt und den jeweiligen Vergünstigungen. Aachen jedoch steht nicht in der Liste, denn dort heißt der Ausweis noch Ehrenamtspass.

In Bayern gibt es vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zwar ein paar warme Worte zum Ehrenamt und eine Ehrenamtsversicherung, aber keinen landesweiten Ausweis.

In Niedersachsen gibt es nicht nur eine landesweite Ehrenamtskarte, sondern in manchen Städten, wie Oldenburg und Delmenhorst, eigene Ehrenamtspässe. Das Land Brandenburg bietet inzwischen auch einen Ausweis. Beim Freistaat Sachsen kann ebenfalls eine Ehrenamtskarte beantragt werden.

Berlin orientiert sich an seinem Motto "arm, aber glücklich" und präsentiert nur einen FreiwilligenPass. Der dokumentiert Ihr soziales Engagement. Mehr nicht.

Am besten suchen Sie bei Google unter der Suchkombination "IhreStadt Ehrenamt Pass OR Card OR Karte". So sind die Chancen relativ groß, die oftmals gut versteckten Informationen zu finden.

Voraussetzungen für den Ausweis

So wie die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Namen weichen auch die Voraussetzungen zum Erhalt des Ausweises voneinander ab. Es lassen sich aber einige grundlegende Bedingungen skizzieren:

  • Die ehrenamtliche Tätigkeit wird in der jeweiligen Stadt geleistet.

  • Sie dauert schon länger als zwei bis fünf Jahre.

  • Der Vorstand des Vereins muss die gemeldete Arbeit bestätigen.

Es ist manchmal möglich, Zeiten bei verschiedenen Vereinen zu summieren, wenn Sie vielseitig engagiert sind oder zwischendurch das Projekt gewechselt haben.

Was bringt es?

Meistens gibt es verbilligten Eintritt in städtische Einrichtungen wie Museen, Schwimmbäder, Bücherei, bei der Volkshochschule oder im Theater. Dabei sind die Vergünstigungen in Größenordnungen von 20-50 Prozent durchaus erfreulich.

Ehrenamtspauschale

Die steuerfreien Pauschalen bleiben Ihnen natürlich auch mit einem solchen Ausweis erhalten. Im Beitrag "Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale: Antworten zur Anwendung in der Praxis und zu Sonderfällen" erläutert Robert Chromow diese Regelungen.

Außerdem hat sich damit endlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ehrenamtliche Tätigkeit für den Staat und die Gesellschaft etwas leistet, was nun wenigstens als kleines Dankeschön honoriert wird. So kommt zur Freude an der ehrenamtlichen Tätigkeit noch ein weiterer finanzieller Ausgleich hinzu.


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der Tipp bringt endlich etwas Licht ins Dunkel der unterschiedlichen Regelungen

Meine Frage ist im grunde ganz einfach die sogenate VGB gibt einen Ehrenamtscard raus die Bundesweit gültig sein soll, was halten sie von dieser "Card"? da es ja so scheint das jede Kommune ihr eigenes Süppchen kocht und ihre eigene Karte raus gibt, verstehe ich nicht so den Sinn das einer versucht das Ding Bundesweit zu vertreiben.

Wenn Sie mit VGB die Verwaltungs-Berufs-Genossenschaften meinen: soweit Sie nicht sowieso (je nachdem, für wen Sie ehrenamtlich arbeiten) gesetzlich pflichtversichert sind, könnten Sie darüber beispielsweise unfallversichert sein. Das ist aber nicht die EhrenamtsCard mit kommunalen Vergünstigungen, sondern ein Versicherungsangebot. Detailliertere Angaben dazu finden Sie u.a. bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt.

Mit freundlichen Grüßen,
Lorenz Hölscher