Vertragskörper / Body of the Contract
Der Hauptteil des Vertrages oder Vertragskörper enthält die Bestimmungen darüber, was hinsichtlich des beabsichtigen Geschäftes zwischen den Parteien gelten soll. Rechte und Pflichten der Parteien und andere Vertragsbestimmungen gehören ausschließlich in den eigentlichen Vertragskörper.
Der inhaltliche Aufbau folgt der besseren Verständlichkeit halber dem natürlichen Ablauf des durch den Vertrag abgebildeten tatsächlichen Geschehens. Bei dem natürlichen Aufbau wird die dem Geschäft zugrundeliegende rechtliche Mechanik stillschweigend unterstellt.
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